BVSK-RECHT-AKTUELL – 03/2017

Haftung eines Kfz-Mieters gegenüber dem Kfz-Vermieter für grobes Verschulden §§ 535, 1280 BGB, 81 Abs. 2 VVG
OLG Hamm, Urteil vom 30.05.2016, Az.: III-18 U 155/15

LG Hannover versus VHV
LG Hannover, Urteil vom 07.06. 2016 AZ: 9 S 32/15

Keine Verweisung auf die günstigeren Preise einer Partnerwerkstatt und deren Sonderkonditionen
AG Frankenthal, Urteil vom 07.07.2016, AZ: 3a C 170/15

Erfüllungsort der Nacherfüllung
AG Meppen, Urteil vom 25.07.2016, AZ:3 C 314/16

AG Recklinghausen schätzt nach Fraunhofer-Liste
AG Recklinghausen, Urteil vom 13.06.2016, AZ: 11 C 10/16

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BVSK-RECHT-AKTUELL – 02/2017

Obliegenheitsverletzung bei fraglicher Unfallflucht AKB § 28 VVG, § 142 StGB
OLG Hamm, Urteil vom 15.04.2016, AZ: I-20 U 240/15

Zu den Voraussetzungen des Zustandekommens einer Garantievereinbarung
LG Düsseldorf, Urteil vom 10.11.2016,  AZ: 9 S 3/16

Ersatzfahrzeug muss nicht auf dem überregionalen Markt gesucht werden
AG Bonn, Urteil vom 03.05.2016, AZ: 104 C 101/15

AG Hannover schätzt nach Fracke
AG Hannover, Urteil vom 22.04.2016, AZ: 568 C 1415/16

Kein Honoraranspruch des Sachverständigen bei fehlerhafter Restwertermittlung
AG Ingolstadt, Urteil vom 13.10.2015, AZ: 12 C 741/15

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Fahrzeugreinigung – umstrittene Schadenposition

Gelegentlich könnte man den Eindruck gewinnen, dass dem Bemühen der Versicherungswirtschaft, einzelne Rechnungspositionen zu kürzen, gegenübersteht das Bemühen, neue Schadenspositionen durchzusetzen.

Diese Betrachtungsweise ist jedoch oberflächlich und verkennt, dass es eben nicht darum geht, Schadenspositionen zu streichen oder neue Schadenspositionen zu finden, sondern es geht im Ergebnis darum, einen unfallbedingt eingetretenen Schaden vollumfänglich zu erfassen.

Seit geraumer Zeit bereits wird mit unterschiedlichen Argumenten die Erforderlichkeit der Reinigung des Fahrzeuges im Rahmen der Unfallschadeninstandsetzung bestritten.
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BVSK-RECHT-AKTUELL – 35/2016

Chiptuning kein Mangel
OLG Koblenz, Beschluss vom 24.02.2016, AZ: 10 U 490/15

BVSK-Honorarbefragung ist taugliche Schätzgrundlage für die Üblichkeit des Sachverständigenhonorars
AG Bückeburg, Urteil vom 18.02.2016, AZ: 31 C 282/15

Schätzung der Mietwagenkosten nach Schwacke, Erstattbarkeit von Nebenkosten (Zustellung und Abholung, Vollkasko, Zweitfahrer, Winterreifen
AG Krefeld, Urteil vom 29.04.2016, AZ: 11 C 272/14

Restlicher Kraftstoff ist zu ersetzen
AG Regensburg, Urteil vom 14.06.2016, AZ: 3 C 1136/16

Zur Zulässigkeit einer Verweisung bei fiktiver Abrechnung auf Basis mittlerer Stundenverrechnungssätze
AG Solingen, Urteil vom 29.01.2016, AZ: 11 C 372/15

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BVSK-RECHT-AKTUELL – 33/2016

BVSK-Honorarbefragung 2013 als taugliche Schätzgrundlage für Grundhonorar und Nebenkosten
LG Ellwangen (Jagst), Urteil vom 28.08.2015, AZ: 1 S 185/15
(vorgehend: AG Ellwangen (Jagst), AZ: 2 C 384/13)

Verschuldensvermutung in der Waschstraße
LG Paderborn, Urteil vom 26.11.2014, AZ: 5 S 65/14

Verstoß gegen Wartepflicht und Anscheinsbeweis
LG Saarbrücken, Urteil vom 29.04.2016, AZ: 13 S 3/16

Keine Wartepflicht des Geschädigten auf Restwertangebot des Versicherers
AG München, Urteil vom 13.07.2016, AZ: 331 C 6188/16

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BVSK-RECHT-AKTUELL – 32/2016

Standzeit eines Gebrauchtfahrzeuges zwischen Herstellung und Erstzulassung und Sachmangel
BGH, Urteil vom 29.06.2016 AZ: VIII ZR 191/15

Gerichtlich notwendige Feststellungen bei Schadensersatzansprüchen nach einem berührungslosen Unfallgeschehen
OLG München, Urteil vom 13.05.2016, AZ 10 U 4529/15

Ersatzbeschaffung durch Vorsteuerabzugsberechtigten und Mehrwertsteuer
LG Saarbrücken, Urteil vom 09.10.2015, AZ: 13 S 47/15

Schwacke bestätigt
AG Düsseldorf, Urteil vom 02.06.2016, AZ: 231 C 30

BVSK-Newsletter RECHT KW 32/2016

BVSK-RECHT-AKTUELL – 31/2016

Anforderungen an Fristsetzung zur Nacherfüllung
BGH, Urteil vom 13.07.2016, AZ: VIII ZR 49/15

Fahrzeugentwendung – Beweis des äußeren Bilder
LG Düsseldorf, Urteil vom 27.01.2016, AZ: 9 O 149/14

Streitige Mietwagenkosten/Eigenersparnisabzug und Kosten der Winterbereifung
AG Hattingen, Urteil vom 10.06.2016, AZ: 11 C 228/15

Gebrochener Kotflügel kein Bagatellschaden
AG Ulm, Urteil vom 24.06.2016, AZ: 1 C 933/15

Reinigungs- und Finishkosten sind erstattungsfähig
AG Weiden i. d. OPf., Urteil vom 28.06.2016, AZ: 1 C 318/16

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BVSK-RECHT-AKTUELL – 27/2016

Besichtigungsklauseln beziehen sich nur auf wahrnehmbare, sichtbare Mängel der Kaufsache 
BGH, Urteil vom 06.04.2016, AZ: VIII ZR 261/14

OLG Celle schätzt Mietwagenkosten nach Fracke 
OLG Celle, Urteil vom 15.03.2016, AZ: 14 U 127/15

Kein Wertersatzanspruch für mangelhaftes Navigationsgerät nach bereits erfolgter Veräußerung des Fahrzeug
OLG Hamm, Urteil vom 22.03.2016, AZ: 28 U 44/15

Zur Erstattung der Umsatzsteuer nach wirtschaftlichem Totalschaden und Ersatzbeschaffun
AG Gießen, Urteil vom 21.04.2015, AZ: 41 C 11/15

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Vom Tachostand abweichende höhere Laufleistung

LG Berlin, Urteil vom 01.12.2015 AZ: 19 O 17/15

Die Klägerin kaufte am 17.05.2011 von der Beklagten, einem Kfz-Handel, einen BMW X 5; der entsprechende Kaufvertrag wies einen Kilometerstand von 113.748 km aus. Der Beklagte hatte selbst das Fahrzeug am 26.03.2011 mit einem Kilometerstand von „113.000“ erworben, ließ anschließend den Fahrzeugschlüssel auslesen, was einen Kilometerstand von 113.744 km erbrachte.

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Zur Erstattungsfähigkeit eines durch den Geschädigten beauftragten Zweitgutachtens

AG Erkelenz, Urteil vom 18.09.2015, AZ: 14 C 35/13

Hintergrund
Die Klägerin hatte den Schaden an ihrem unfallbeschädigten Fahrzeug zunächst durch Vorlage eines Kostenvoranschlags belegt, welcher Brutto-Reparaturkosten von 2.198,26 € auswies. Ein von der Haftpflichtversicherung beauftragter Gutachter ermittelte jedoch einen Wiederbeschaffungswert von 1.100,00 € und einen Restwert von 200,00 €. Reguliert wurde daher nur ein Wiederbeschaffungsaufwand in Höhe von 850,00 €.

Daraufhin beauftragte die Klägerin einen eigenen Gutachter, der einen Wiederbeschaffungswert in Höhe von 2.000,00 € und einen Restwert von 150,00 € ermittelte.

Die auf Zahlung des restlichen Fahrzeugschadens und der Sachverständigenkosten gerichtete Klage hatte Erfolg.

Aussage
Das Gericht ging von einem wirtschaftlichen Totalschaden am klägerischen Fahrzeug aus, mit der Folge, dass der Klägerin ein Wiederbeschaffungsaufwand von 1.850,00 € gemäß dem von ihr vorgelegten Gutachten zusteht.

Das von der Klägerin beauftragte Gutachten ließ nach der Überzeugung des Gerichts eine korrekte Werteermittlung erkennen.

Auch der Anspruch auf Erstattung der Sachverständigenkosten in Höhe von 514,08 € wurde vom Gericht bejaht. Nach der Rechtsprechung des BGH gehören die Kosten eines Sachverständigengutachtens zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und auszugleichenden Vermögensnachteilen.

Die Klägerin durfte vorliegend die Einschaltung eines Sachverständigen angesichts der Schadenhöhe und aufgrund der fehlenden Anerkennung des von ihr eingereichten Kostenvoranschlags für geboten erachten. Insbesondere durfte sie nach Schadenüberprüfung durch einen von der Haftpflichtversicherung beauftragten Gutachter ein eigenes Schadengutachten in Auftrag geben.

Auch der Höhe nach waren die Gutachterkosten nicht zu beanstanden.

Praxis
Das AG Erkelenz schließt sich mit guten Gründen der bestehenden Rechtsprechung an, dass ein Geschädigter auch dann einen eigenen Gutachter beauftragen darf, wenn der Schädiger bzw. sein Versicherer bereits einen Sachverständigen beauftragt hat (vgl. auch AG Strausberg, Urteil vom 03.03.2015, AZ: 10 C 256/14; AG Köln, Urteil vom 16.10.2013, AZ: 265 C 200/12; AG Frankfurt am Main, Urteil vom 07.05.2013, AZ: 30 C 843/12 (32)).