Verweisung auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit nur mit konkretem Angebot

AG Potsdam , Urteil vom 14.11.2013, AZ: 24 C 408 /12
 
Hintergrund

 

Der vom Kläger beauftragte Sachverständige ermittelte erforderliche Reparaturkosten in Höhe von ca. 3.900,00 € netto. Nachdem die Beklagte hiervon lediglich ca. 2.900,00 € erstattet hatte, begehrt der Kläger nunmehr Ersatz der restlichen Reparaturkosten auf fiktiver Basis. 
 
Die Beklagte hatte die Forderung des Klägers mit dem Argument gekürzt, eine Reparatur bei einem konkret benannten Reparaturbetrieb sei zu einem günstigeren Preis möglich.
 
Aussage

 

Das AG Potsdam gab der Klage vollumfänglich statt. Die Beklagte durfte den Kläger nicht auf die angegebenen Referenzwerkstätten verweisen.
 
Für die Zumutbarkeit der Verweisung bei Gleichwertigkeit einer günstigeren Reparatur im Referenzbetrieb mit der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt ist die Beklagte als Haftpflichtversicherung des Schädigers in vollem Umfang darlegungsbelastet. Dieser Darlegungs – und Beweislast ist die Beklagte nicht nachgekommen.
 
Die behauptete Gleichwertigkeit hätte durch Vorlage konkreter Kostenvoranschläge der Werkstätten belegt werden müssen.  
 
Die Geschäftsführer der benannten Werkstätten, welche häufig als Referenzwerkstätten für die Versicherung benannt werden, waren als Zeugen geladen. Beide Zeugen konnten keine Angaben dazu machen, zu welchem Preis das klägerische Fahrzeug tatsächlich dort hätte
repariert werden können. Eine vorherige Anfrage der beklagten Haftpflichtversicherung war in den Betrieben jedenfalls nicht erfolgt.
 
Die rein mathematische Neuberechnung des vom Geschädigten eingereichten Gutachtens mittels Einsetzen eines niedrigeren Wertes für die Stundenverrechnungssätze stellt keinen zulässigen Verweis auf eine konkret bestehende Möglichkeit zur Durchführung einer ganz bestimmten Reparatur zu günstigeren Bedingungen dar.
 
Das AG Potsdam hielt die UPE – Aufschläge und die Verbringungskosten im Rahmen der fiktiven Abrechnung für ebenfalls erstattungsfähig, da diese in der Region im Reparaturfall typischerweise erhoben werden.
 
Praxis

 

Das AG Potsdam hält im Fall einer Verweisung auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit die Vorlage eines konkreten Angebotes für erforderlich. Alleine anhand des Namens und der  Stundenverrechnungssätze kann der Geschädigte regelmäßig nicht erkennen, ob
die angegebene Werkstatt tatsächlich in der vom Sachverständigen vorgesehenen Art und Weise repariert.
 
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