{"id":878,"date":"2014-09-29T12:14:33","date_gmt":"2014-09-29T10:14:33","guid":{"rendered":"http:\/\/www.gutachter-burkel.de\/index.php\/aufnahme-von-unfallschaeden-am-unfallort\/"},"modified":"2014-09-29T12:14:33","modified_gmt":"2014-09-29T10:14:33","slug":"aufnahme-von-unfallschaeden-am-unfallort","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gutachter-burkel.de\/index.php\/aufnahme-von-unfallschaeden-am-unfallort\/","title":{"rendered":"Aufnahme von Unfallsch\u00e4den am Unfallort"},"content":{"rendered":"<p>Polizeibeamte, Ordnungsbeh\u00f6rden, gelegentlich auch Kfz-Sachverst\u00e4ndige oder die Staatsanwaltschaft sind mit der Aufnahme unfallrelevanter Daten h\u00e4ufig schon am Unfallort befasst.<\/p>\n<p>Nat\u00fcrlich ist der Gesch\u00e4digte \u2013 genauso wie der Unfallverursacher \u2013 regelm\u00e4\u00dfig verunsichert und in vielen F\u00e4llen wollen bereits beide Seiten Aussagen zum Unfallhergang \u2013 oft sogar noch verkn\u00fcpft mit der Bitte, einer rechtlichen Einsch\u00e4tzung der Situation.<\/p>\n<p>Nat\u00fcrlich dient die polizeiliche Unfallaufnahme auch als ganz entscheidendes Indiz f\u00fcr die sp\u00e4ter notwendige Pr\u00fcfung der Haftung. Eine exakte Aufnahme der relevanten Daten hilft sowohl dem eigenen wie auch dem gegnerischen Versicherer, aber nat\u00fcrlich auch dem Rechtsanwalt, der mit der Schadenabwicklung betreut wird.<\/p>\n<p>H\u00e4ufig allerdings f\u00fchrt die Erstberatung nicht nur zu einer deutlichen Verunsicherung des Autofahrers, sondern gelegentlich tr\u00e4gt sie auch dazu bei, dass der Autofahrer ihm zustehende Rechte nicht mehr wahrnimmt. Dies gilt insbesondere dann, wenn bereits am Unfallort der Rat gegeben wird, dass beispielsweise kein Sachverst\u00e4ndiger ohne R\u00fccksprache mit dem Versicherer eingeschaltet werden sollte oder gar, dass die Hinzuziehung eines Anwaltes mit dem Versicherer abzustimmen sei.<\/p>\n<p>Die direkte Kontaktaufnahme mit dem gegnerischen Versicherer f\u00fchrt in vielen F\u00e4llen dazu, dass auf Hinzuziehung eines Sachverst\u00e4ndigen oder eines Anwaltes verzichtet wird. Dies wiederum hat m\u00f6gliche Konsequenzen bei der Wahrnehmung der Rechte nach einem Verkehrsunfall.<\/p>\n<p>Es sollte daher zwingend darauf geachtet werden, dass sich die Aussagen insbesondere auch der unfallaufnehmenden Polizeibeamten ausschlie\u00dflich darauf beschr\u00e4nken, f\u00fcr einen Datenaustausch zwischen den Beteiligten zu sorgen. Ausf\u00fchrungen \u00fcber die Rechte der Beteiligten sind in vielen F\u00e4llen schlichtweg fehlerhaft und stellen \u00fcberdies m\u00f6glicherweise auch einen Versto\u00df gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz dar.<\/p>\n<p>V\u00f6llig \u00fcberfl\u00fcssig sind Aussagen, die sich mit einer m\u00f6glichen Kostenerstattungspflicht f\u00fcr Sachverst\u00e4ndigenkosten befassen. Dies verunsichert den Gesch\u00e4digten und dies f\u00fchrt h\u00e4ufig dazu, dass Gesch\u00e4digte von Rechten keinen Gebrauch machen und letztlich stellt eine solche Beeinflussung auch einen m\u00f6glicherweise wettbewerbsrechtlich relevanten Versto\u00df dar, wenn bei der Unfallaufnahme geradezu vor der Inanspruchnahme von wichtigen Dienstleistungen abgeraten wird.<\/p>\n<p>Die polizeiliche Unfallaufnahme ersetzt weder eine Auseinandersetzung mit dem Unfallhergang durch die Beteiligten selbst noch kann die polizeiliche Unfallaufnahme eine Entscheidung f\u00fcr oder gegen Hinzuziehung eines Kfz-Sachverst\u00e4ndigen bedeuten.<\/p>\n<p>Vielmehr dient die Unfallaufnahme dazu, Beweise zu sichern und nat\u00fcrlich auch dazu, gegebenenfalls notwendige Rettungsma\u00dfnahmen einzuleiten.<\/p>\n<p>\u00a0Weitere Informationen finden Sie <a href=\"http:\/\/www.bvsk.de\/uploads\/media\/Aufnahme_von_Unfallschaeden_am_Unfallort_01.pdf\">hier<\/a>.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Polizeibeamte, Ordnungsbeh\u00f6rden, gelegentlich auch Kfz-Sachverst\u00e4ndige oder die Staatsanwaltschaft sind mit der Aufnahme unfallrelevanter Daten h\u00e4ufig schon am Unfallort befasst. 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