{"id":900,"date":"2015-07-31T09:22:33","date_gmt":"2015-07-31T07:22:33","guid":{"rendered":"http:\/\/www.gutachter-burkel.de\/index.php\/nachweis-von-steinschlagbeschaedigungen-am-fahrzeug\/"},"modified":"2015-07-31T09:22:33","modified_gmt":"2015-07-31T07:22:33","slug":"nachweis-von-steinschlagbeschaedigungen-am-fahrzeug","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gutachter-burkel.de\/index.php\/nachweis-von-steinschlagbeschaedigungen-am-fahrzeug\/","title":{"rendered":"Nachweis von Steinschlagbesch\u00e4digungen am Fahrzeug"},"content":{"rendered":"<p>LG Coburg, Urteil vom 23.12.2014, AZ: 22 O 306\/13<\/p>\n<p><strong>Hintergrund<br \/><\/strong>Das Urteil des LG Coburg befasst sich mit der Beweislast im Rahmen einer Schadenersatzklage bei behaupteten Besch\u00e4digungen eines Fahrzeugs durch Steinschl\u00e4ge.<\/p>\n<p>Im Fall des LG Coburg war der Kl\u00e4ger des Klageverfahrens mit seinem Fahrzeug auf einer Landstra\u00dfe hinter einem mit Kies beladenen Lkw hergefahren. Nach den Behauptungen und Ausf\u00fchrungen des Kl\u00e4gers sind von der Ladefl\u00e4che dieses Lkw Splitter und Steine herabgefallen und gegen die Frontpartie und das Dach seines Fahrzeugs geraten. Hierdurch soll es zu den behaupteten Besch\u00e4digungen gekommen sein.<\/p>\n<p>Mit der Klage verlangt der Kl\u00e4ger von dem beklagten Halter und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung Schadenersatz in H\u00f6he der gesch\u00e4tzten Reparaturkosten, Nutzungsausfall und Kosten f\u00fcr einen vom Kl\u00e4ger beauftragten Kfz-Sachverst\u00e4ndigen in H\u00f6he von insgesamt ca. 7.000,00 \u20ac.<\/p>\n<p>Im Kfz-Sachverst\u00e4ndigengutachten hatte der Sachverst\u00e4ndige am kl\u00e4gerischen Fahrzeug verschiedene \u00e4ltere Steinschl\u00e4ge festgestellt, jedoch auch frische Besch\u00e4digungen durch Steinschl\u00e4ge.<\/p>\n<p>Das LG Coburg vernahm mehrere Zeugen \u2013 unter anderem auch den privat au\u00dfergerichtlich beauftragten Kfz-Sachverst\u00e4ndigen. Des Weiteren lie\u00df es die Ergebnisse von einem gerichtlichen Sachverst\u00e4ndigen \u00fcberpr\u00fcfen.<\/p>\n<p><strong>Aussage<br \/><\/strong>Nachdem sich im Verfahren und insbesondere nach den Ergebnissen des gerichtlich bestellten Sachverst\u00e4ndigengutachtens herausgestellt hat, dass verschiedene vom au\u00dfergerichtlich beauftragten Kfz-Sachverst\u00e4ndigen am Fahrzeug des Kl\u00e4gers festgestellte Besch\u00e4digungen nicht von Steinschl\u00e4gen herr\u00fchren, sondern andere Ursachen haben, sah es das LG Coburg nicht als erwiesen an, dass die behaupteten Steinschlagsch\u00e4den ihrem Umfang nach dem geschilderten Ereignis zuzuordnen sind.<\/p>\n<p>Hinzu kam, dass der vom Gericht beauftragte Sachverst\u00e4ndige auch die \u00fcbrigen Besch\u00e4digungen am kl\u00e4gerischen Fahrzeug nicht mit Sicherheit den behaupteten Steinschl\u00e4gen zuordnen konnte.<\/p>\n<p>Weitere Zweifel f\u00fcr das LG Coburg ergaben sich aus dem Umstand, dass der au\u00dfergerichtlich vom Kl\u00e4ger beauftragte Kfz-Sachverst\u00e4ndige den angeblich besch\u00e4digten Pkw erst 14 Tage nach dem Vorfall besichtigt hatte. Beide Sachverst\u00e4ndige hatten im gerichtlichen Verfahren allerdings best\u00e4tigt, dass schon nach einem solchen Zeitrahmen das Alter eines Steinschlags kaum noch zu bestimmen ist.<\/p>\n<p>Demgem\u00e4\u00df kam es zu einer Klageabweisung durch das LG Coburg, da der Kl\u00e4ger einen Nachweis f\u00fcr die behaupteten Besch\u00e4digungen durch Steinschl\u00e4ge nicht zweifelsfrei erbringen konnte.<\/p>\n<p><strong>Praxis<br \/><\/strong>Das Urteil des LG Coburg setzt sich mit dem Umfang der Nachweispflicht von Steinschlagsch\u00e4den und der hieraus resultierenden Beweislast anschaulich auseinander und kommt aufgrund des vom Sachverst\u00e4ndigen ermittelten Sachverhalts zu zutreffenden Ergebnissen. Aus dem Urteil wird deutlich und ist f\u00fcr die Praxis relevant, dass von Gesch\u00e4digten behauptete Steinschlagsch\u00e4den m\u00f6glichst unverz\u00fcglich festgehalten und am besten von einem Kfz-Sachverst\u00e4ndigen begutachtet werden sollten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>LG Coburg, Urteil vom 23.12.2014, AZ: 22 O 306\/13 HintergrundDas Urteil des LG Coburg befasst sich mit der Beweislast im Rahmen einer Schadenersatzklage bei behaupteten Besch\u00e4digungen eines Fahrzeugs durch Steinschl\u00e4ge. Im Fall des LG Coburg war der Kl\u00e4ger des Klageverfahrens mit seinem Fahrzeug auf einer Landstra\u00dfe hinter einem mit Kies beladenen Lkw hergefahren. 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