{"id":904,"date":"2015-11-27T08:18:15","date_gmt":"2015-11-27T07:18:15","guid":{"rendered":"http:\/\/www.gutachter-burkel.de\/index.php\/reparatur-eines-betriebseigenen-fahrzeugs\/"},"modified":"2015-11-27T08:18:15","modified_gmt":"2015-11-27T07:18:15","slug":"reparatur-eines-betriebseigenen-fahrzeugs","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gutachter-burkel.de\/index.php\/reparatur-eines-betriebseigenen-fahrzeugs\/","title":{"rendered":"Reparatur eines betriebseigenen Fahrzeugs"},"content":{"rendered":"<p class=\"Untertitel-NL\"><span lang=\"X-NONE\">AG Aschaffenburg, Urteil vom 22.09.2015, AZ: 126 C 2089\/14<\/p>\n<p><\/span><strong>Hintergrund<\/strong><\/p>\n<p><strong><br \/><\/strong>Die Kl\u00e4gerin (Inhaberin einer Reparaturwerkstatt) lie\u00df einen unfallbedingt eingetretenen Schaden an einem betriebseigenen Fahrzeug in ihrer eigenen Werkstatt instand setzen.<\/p>\n<p>Von den hierf\u00fcr in Rechnung gestellten Kosten brachte die gegnerische Haftpflichtversicherung (Beklagte) eine H\u00e4ndlergewinnspanne in H\u00f6he von 15 % in Abzug.<\/p>\n<p>Den Differenzbetrag machte die Kl\u00e4gerin vor dem AG Aschaffenburg klageweise geltend.<\/p>\n<p><strong>Aussage<\/p>\n<p><\/strong>Das AG Aschaffenburg entschied: Wenn die Werkstatt zum Zeitpunkt der Reparatur eines betriebseigenen Fahrzeugs auch durch Fremdauftr\u00e4ge ausreichend ausgelastet w\u00e4re, hat sie Anspruch auf den Schadenersatzbetrag, den sie bei Reparatur eines Kundenfahrzeugs erhalten h\u00e4tte.<\/p>\n<p>Einem Gesch\u00e4digten, der sich gewerbsm\u00e4\u00dfig mit der Instandsetzung und Wartung von Fahrzeugen befasst, sei es nicht zuzumuten, besondere Anstrengungen dort zu machen, wo das wirtschaftliche Ergebnis nicht ihm selbst, sondern dem Sch\u00e4diger zu Gute kommt.<\/p>\n<p>Bez\u00fcglich der Darlegungs- und Beweislast ist das AG Aschaffenburg der Ansicht, es sei ausreichend, wenn die Werkstatt nur vortr\u00e4gt, sie sei ausreichend ausgelastet gewesen. N\u00e4here Einzelheiten seien lediglich dann erforderlich, wenn seitens der regulierungspflichtigen Haftpflichtversicherung substantiiert und nicht nur ins Blaue hinein vorgetragen wird, dass die Werkstatt zum Zeitpunkt der Eigenreparatur nicht ausgelastet gewesen sei.<\/p>\n<p><strong>Praxis<\/p>\n<p><\/strong>Es entspricht der herrschenden Rechtsprechung, dass eine Werkstatt, die zum Zeitpunkt der Reparatur eines betriebseigenen Fahrzeugs vollst\u00e4ndig ausgelastet war, den vollen Schadenersatz beanspruchen kann und ein Unternehmergewinnabzug dann nicht gerechtfertigt ist. Nicht einheitlich ist die Rechtsprechung bez\u00fcglich der Frage, wer die volle Auslastung der Werkstatt zu beweisen hat. Das AG Aschaffenburg h\u00e4lt es f\u00fcr ausreichend, wenn die Werkstatt vortr\u00e4gt, sie sei ausreichend ausgelastet gewesen.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Werkstatt, die ihre eigenen Fahrzeuge repariert, ist es empfehlenswert, gegen\u00fcber der gegnerischen Versicherung bei der Geltendmachung des Schadens vorsorglich Ausf\u00fchrungen zur Auslastung der Werkstatt zum Zeitpunkt der Reparatur des eigenen Fahrzeugs zu machen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>AG Aschaffenburg, Urteil vom 22.09.2015, AZ: 126 C 2089\/14 Hintergrund Die Kl\u00e4gerin (Inhaberin einer Reparaturwerkstatt) lie\u00df einen unfallbedingt eingetretenen Schaden an einem betriebseigenen Fahrzeug in ihrer eigenen Werkstatt instand setzen. Von den hierf\u00fcr in Rechnung gestellten Kosten brachte die gegnerische Haftpflichtversicherung (Beklagte) eine H\u00e4ndlergewinnspanne in H\u00f6he von 15 % in Abzug. Den Differenzbetrag machte die [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1,5],"tags":[],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.gutachter-burkel.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/904"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.gutachter-burkel.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.gutachter-burkel.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.gutachter-burkel.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.gutachter-burkel.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=904"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.gutachter-burkel.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/904\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.gutachter-burkel.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=904"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.gutachter-burkel.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=904"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.gutachter-burkel.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=904"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}